Wohnrecht
Das Wohnrecht bezeichnet das Anrecht, eine Immobilie oder einen Teil der Immobilie zu bewohnen ohne selber der Eigentümer zu sein. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und erlischt nicht bei einem Verkauf der Immobilie. Daher wird dieses meistens innerhalb einer Familie vergeben. Die Immobilie oder Teile davon dürfen nicht vermietet werden, wenn ein solcher Vertrag unterschrieben wurde. Es wird zwischen einem dinglichen und einem nicht dinglichen Wohnrecht unterschieden.